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Thomas Lichtwer Mitglied der Handwerkskammer Konstanz, geprüfter Ausbilder im Elektrohandwerk, Lizenzierter Ausbilder des VDWS - Verband deutscher Wassersportschulen und VDS- Verband Deutscher Segelschulen. Offizielle Praktikumsschule des VDWS |
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Fohrenbühlweg 54 D - 78464 Konstanz Tel.: 07531 - 35287 |
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Allgemeine Geschäftsbedingungen Die Anmeldung ist nur gültig, wenn der Rechnungsbetrag auf unser Konto überwiesen oder in bar zu Kursbeginn bezahlt wird. Erfolgt unsererseits keine Absage, ist die Anmeldung bindend, sie wird von uns nur auf Verlangen bestätigt. Alle Kursgebühren beinhalten die derzeit gültige Mehrwehrtsteuer und Haftpflichtversicherung. Prüfungsgebühren werden gesondert von den Schifffahrtsämtern berechnet. Der Kursteilnehmer/Mieter muss mindestens 15 Minuten in tiefen Wasser schimmen können. Der Kursteilnehmer/Mieter nimmt am Programm der Schule auf eigene Gefahr unter Verzicht auf die Geltendmachung jedweder Haftplichtansprüche teil. Die Schule übernimmt keine Haftung für den Ausfall von Übungsstunden aus Witterungsgründen oder wegen Lehrerausfalls infolge Krankheit oder anderer unvermeidlicher Gründe. Ebenso wird keine Haftung für den Ausfall von Prüfungen wegen Flaute, Sturm oder für nicht von der Schule zu verantwortenden Terminverzögerungen, Kursfortsetzung durch Willkür des Schülers bzw. Terminverschiebungen von Prüfungen übernommen. Die Schule haftet nicht für Diebstahl und Beschädigung an Kleidung, persönliche Gegenständen, gelagerten Surfboard oder sonstigen Dingen. Mietkaution: Die Mietgebühren und -kaution ist vor Mietbeginn zu entrichten. Gibt der Mieter den Mietgegenstand in beschädigten Zustand zurück und kann keine Verschuldung durch Dritte nachweisen, so wird die vorher bezahlte Mietkaution einbehalten und mit dem entstandenen Schaden verrechnet. Eine höhere Differenz ist vom Mieter zu tragen. Eine Beschädigung durch unsachgemässe Behandlung oder Kentern geht zu Lasten des Mieters. Der Mieter verpflichtet sich, bei auftretender Sturmwarnung (90 Blitze/min) sofort an Land zurückzukehren. Die bei Mietbeginn herausgegebenen Rettungswesten sind stets am Körper zu tragen. Dem Mieter ist bekannt, dass es sich hierbei nicht um ohnmachtssichere Rettungswesten handelt. Gerichtsstand Konstanz - Änderungen vorbehalten. |
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